Schlagwort: TKG
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VG Köln entscheidet: Gmail muss bei BNetzA gemeldet werden
Im November letzten Jahres hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass Google verpflichtet ist, den E-Mail-Dienst Gmail bei der Bundesnetzagentur anzumelden (Urt. v. 11.11.2015, Az.: 21 K 450/15). Denn bei dem Dienst handele es sich um einen Telekommunikationsdienst nach § 3 Nr. 24 TKG, der bei der Behörde gemäß § 6 Abs. 1 TKG anzumelden sei.…
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Erlaubte ITK-Privatnutzung: Arbeitgeber als Diensteanbieter?
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat die Orientierungshilfe (OH) IuK-Nutung am Arbeitsplatz (PDF) online gestellt, sperriger ausführlicher Titel: „Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Ausgestaltung und Kontrolle der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik des Unternehmens durch Beschäftigte zu betrieblichen und zu privaten Zwecken“. Aufsichtsbehörden: Arbeitgeber ist Diensteanbieter Gebetsmühlenartig wird dort die übereinstimmende Auffassung aller Aufsichtsbehörden im Datenschutz vertreten, wonach…