Kategorie: IT-Recht
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Tagung „Mehr digitale Souveränität gewinnen II“ – LOGIN ist wieder dabei
Tagung „Mehr digitale Souveränität gewinnen II“ – Wir sind wieder dabei Schon zum zweiten Mal findet die Tagung zur digitalen Souveränität unter Beteiligung von KREMER RECHTSANWÄLTE (vormals LOGIN Partners) statt. Die Tagung entspringt einer Kooperation der Evangelischen Akademie im Rheinland, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Melanchthon-Akademie Köln. Im Mittelpunkt der zweiten Tagung stehen die Sozialen…
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Seminar: IT-spezifische Fragen der Due Diligence
Christian Völkel, Head of Legal der d.velop AG, und ich (Sascha Kremer), werden am am 10. Juni 2016 in Stuttgart erstmals gemeinsam das Seminar „IT-spezifische Fragen der Due Diligence“ für die DeutscheAnwaltAkademie (DAA) halten. In unserer Praxis haben wir beide festgestellt, dass die IT-spezifischen Aspekte der Due Diligence zumeist unterschätzt oder gar völlig übersehen werden. Denn der Kaufpreis…
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Dringlichkeit durch Zeitablauf? Ein Erfahrungsbericht
Wir haben in den vergangenen Monaten einen Mandanten durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren begleitet. Die Besonderheit dieses Verfahrens: Die Dringlichkeit/den Verfügungsgrund begründeten wir für unseren Mandanten mit fortschreitendem Zeitablauf und eben nicht damit, innerhalb einer vier-, sechs- oder acht-Wochen- oder Monatsfrist nach erster Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände einen Verfügungsantrag gestellt zu haben. Während das Landgericht Frankfurt a.M.…
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VG Köln entscheidet: Gmail muss bei BNetzA gemeldet werden
Im November letzten Jahres hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass Google verpflichtet ist, den E-Mail-Dienst Gmail bei der Bundesnetzagentur anzumelden (Urt. v. 11.11.2015, Az.: 21 K 450/15). Denn bei dem Dienst handele es sich um einen Telekommunikationsdienst nach § 3 Nr. 24 TKG, der bei der Behörde gemäß § 6 Abs. 1 TKG anzumelden sei.…
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Update: Datentransfers in die USA aktuell und ab Februar 2016?
Das Safe Harbor Abkommen ist ungültig. Das hat der EuGH mit Urteil vom 6. Oktober 2015 (EuGH, Urt. v. 6.10.2015 – C-362/14) entschieden. Allein auf einer Safe Harbor Zertifizierung basierende Transfers personenbezogener Daten an eine in den USA ansässige Stelle sind seitdem datenschutzrechtlich unzulässig und illegal. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind für die betreffenden Unternehmen ganz…