Autor: KREMER LEGAL
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EuGH: Anonymisierung von Vorabentscheidungssachen
Zukünftig werden in allen veröffentlichten Dokumenten, die ab dem 1. Juli 2018 beim EuGH anhängig gemachte Vorabentscheidungsersuchen betreffen, Angaben zu natürlichen Personen in anonymisierter Form dargestellt. Dazu sollen in allen veröffentlichten Dokumenten die Namen der an der Rechtssache beteiligten natürlichen Personen durch Anfangsbuchstaben ersetzt werden. Hierdurch soll der Schutz von Daten natürlicher Personen bei Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen verbessert…
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IHK Oldenburg: 1. Oldenburger Datenschutztag
Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer richtet am 15. Oktober 2018 zum ersten Mal den Oldenburgischen Datenschutztag aus. Im Mittelpunkt der Veranstaltung sollen erste Praxiserfahrungen seit dem Wirksamwerden der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 stehen. Hierzu werden Vertreter von Unternehmen und Aufsichtsbehörden sowie Anwälte und Wissenschaftler in ihren Vorträgen sowohl auf grundsätzliche datenschutzrelevante Vorgaben…
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BGH: Bitte um Bewertung per E-Mail ist unzulässige Werbung
Zentrale Normen: §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK; §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs.1 UWG; Art. 13 Abs. 1 Datenschutzrichtlinie EK Die durch ein Unternehmen per E-Mail versendete Bitte um Bewertung des Services fällt unter unzulässige E-Mail-Werbung,…
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Datenschutzbestimmungen als Pflicht im App Store
Ab dem 3. Oktober 2018 sind App-Entwickler, die ihre Apps oder App-Updates im Apple Store oder für den Beta Test veröffentlichen wollen oder dies bereits getan haben, dazu verpflichtet, ihre Datenschutzbestimmungen allen Nutzern zugänglich zu machen. Dies hat Apple nun in einer Ankündigung bei Apple Store Connect allen Entwicklern mitgeteilt. Bereits zuvor bestand die Pflicht zur…
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BGH bestätigt Unwirksamkeit zweier Preisklauseln bei Eventim
Zentrale Normen: §§ 305, 307, 448 BGB Der Onlineanbieter für Veranstaltungstickets Eventim (CTS EVENTIM AG & Co. KGaA) muss in Zukunft teilweise auf die bisher von ihm angewandten Preisklauseln verzichten. So lautet das BGH-Urteil vom 23. August 2018 (III ZR 192/17). Die Pressemitteilung des BGH dazu finden Sie hier. Der Sachverhalt Die Beklagte (Eventim) ist teils Veranstalterin,…

