Kategorie: E-Evidence-Verordnung

  • E-Evidence-Verordnung: Seit dem 18. August 2026 gelten neue Pflichten für Diensteanbieter

    E-Evidence-Verordnung: Seit dem 18. August 2026 gelten neue Pflichten für Diensteanbieter

    Durch das E-Evidence-Paket des europäischen Gesetzgebers erhalten europäische Strafverfolger unmittelbar die Befugnis, die Herausgabe und Sicherstellung elektronischer Beweismittel von Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten zu verlangen. Das bedeutet, Behörden aus anderen EU-Mitgliedstaaten können damit die Sicherung und Herausgabe von bei Diensteanbietern vorhandenen Daten unmittelbar und kurzfristig von Diensteanbieternverlangen. Damit entfällt bei einem Auseinanderfallen von Anordnungsstaat und Niederlassung des adressierten Diensteanbieters der Weg über Rechtshilfeersuchen an die Behörde, in…

Begriff suchen