KI-Nutzung bei KREMER LEGAL

Bei KREMER LEGAL wird künstliche Intelligenz gezielt in ausgewählten Arbeitsbereichen eingesetzt, in denen sie einen konkreten Mehrwert für Arbeitsprozesse und Mandate bieten kann. Diese Seite gibt einen Überblick darüber, in welchen Bereichen KI-Tools genutzt werden, welchem Zweck ihr Einsatz dient und wo bewusst auf KI verzichtet wird.

Grundsatz

Für die Nutzung von KI gilt bei KREMER LEGAL derselbe Grundsatz wie für jede andere Digitalisierung auch: KI wird nur dort eingesetzt, wo entweder in gleicher Zeit ein höherwertiges Arbeitsergebnis oder in kürzerer Zeit ein gleichwertiges Arbeitsergebnis erreicht werden kann. Eine Nutzung von KI aus anderen Gründen ist ausgeschlossen – was nicht ausschließlich, dass wir selbstverständlich mit vielen Use Cases spielen, aber nicht alle umsetzen.

Rahmenbedingungen

Der Einsatz von KI bei KREMER LEGAL wird durch die KREMER LEGAL TECH & OPERATIONS GmbH (KLTO) fachlich und operativ unterstützt. Im Vordergrund steht nicht die bloße Nutzung einzelner Chatoberflächen, sondern die strukturierte Einbindung von KI in geeignete Arbeitsprozesse. Für standardisierte Abläufe werden unter anderem Mega-Prompts, Skills, RAG-Prozesse und Playbooks entwickelt, getestet und fortlaufend angepasst.

Die Rechtsanwält:innen stehen dabei im engen Austausch mit den Expert:innen der KLTO. So wird sichergestellt, dass technische Möglichkeiten, rechtliche Anforderungen und praktische Arbeitsabläufe zusammengeführt werden. Ergänzend finden regelmäßige Schulungen zur Nutzung von KI statt, um einen sachgerechten, sicheren und nachvollziehbaren Einsatz zu fördern.

Für mandatsrelevante Informationen wird KI nur dort genutzt, wo dies mit den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten und Sorgfaltsanforderungen im Einklang steht. Dazu setzen wir auf lokale KI unter der vollen Kontrolle von KREMER LEGAL, sowie auf KI-Systeme mit Anbietern, die sich einer Verpflichtung nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB unterwerfen. Im Übrigen verarbeiten wir keine Mandatsdaten mit KI.

Einsatzbereiche von KI


Rechtsrecherche

Im Bereich der Rechtsrecherche kommen KI-gestützte Suchwerkzeuge ergänzend zu klassischen juristischen Datenbanken zum Einsatz. Sie dienen insbesondere dazu, Themen schneller zu erschließen, erste Orientierung zu gewinnen und Rechercheansätze zu strukturieren. Die Prüfung an Primärquellen sowie die rechtliche Einordnung bleiben davon unberührt, ebenso die fachliche Verantwortung der die Anfrage jeweils bearbeitenden Jurist:innen.
Textarbeit und Analyse

Für Textarbeit und Analyse wird KI insbesondere zur Unterstützung bei Formulierungen, Textentwürfen und strukturierten Überarbeitungen eingesetzt. Weitere Einsatzfelder sind die Prüfung von Argumentationslinien aus unterschiedlichen Perspektiven, die Analyse von Dokumenten anhand vorher festgelegter Kriterien sowie die Identifikation möglicher Lücken oder Unklarheiten. Darüber hinaus kann KI bei wiederkehrenden, zeitaufwendigen Arbeitsschritten unterstützen, etwa beim bei der Übertragung gescannter Dokumente in bearbeitbaren Text oder bei einfachen Software-Prototypen. KI-Ergebnisse dienen in diesen Fällen als Entwurf, Zusammenfassung oder erste Einschätzung; die fachliche Bewertung und Freigabe erfolgen anschließend durch qualifizierte Personen.
Übersetzung

Im Bereich Übersetzung wird KI für die Übertragung von Verträgen, Korrespondenz, Rechercheergebnissen und weiteren Fachtexten genutzt. Der Einsatz unterstützt eine effiziente sprachliche Vorbearbeitung; die inhaltliche Prüfung und Anpassung an den jeweiligen Kontext bleiben Teil des fachlichen Bearbeitungsprozesses.
Dokumentenerstellung und Vertragsautomatisierung

Für die Erstellung standardisierter Dokumente, etwa Auftragsverarbeitungsverträge, kommt insbesondere die Automatisierungsplattform BRYTER zum Einsatz. Strukturierte Fragenkataloge führen durch den jeweiligen Prozess und erzeugen daraus Vertragsentwürfe oder rechtliche Dokumentationen. Darüber hinaus können Dokumente in geeigneten Fällen teilweise KI-unterstützt vorbereitet oder erstellt werden. Voraussetzung bleibt eine juristische Vorarbeit, etwa durch die Festlegung der relevanten Inhalte, Prüfpunkte und Struktur. Die entstehenden Entwürfe werden anschließend fachlich geprüft, korrigiert und freigegeben.

Inhaltsextraktion und Dokumentenvergleich

Ergänzend wird KI eingesetzt, um Inhalte aus gleichartigen Dokumenten strukturiert zu extrahieren und miteinander zu vergleichen. Dies betrifft insbesondere wiederkehrende Dokumenttypen wie Auftragsverarbeitungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen oder vergleichbare Vertragsunterlagen. Auf diese Weise können relevante Klauseln, Abweichungen, Lücken oder Prüfpunkte effizienter identifiziert und für die weitere rechtliche Bewertung vorbereitet werden. Ein Beispiel ist die KI-unterstützte Voranalyse von Regelungen im Zusammenhang mit § 203 StGB in AVV- oder NDA-Dokumenten. Die rechtliche Bewertung, Einordnung und Freigabe der Ergebnisse erfolgen weiterhin durch die zuständigen Jurist:innen.

Content-Generierung für Social Media

Für Social-Media-Beiträge können Texte und Textentwürfe KI-unterstützt erstellt oder vorbereitet werden. Der Einsatz dient insbesondere der Entwicklung erster Formulierungsvorschläge, der Strukturierung von Inhalten und der Anpassung an unterschiedliche Kommunikationsformate. Vor einer Veröffentlichung werden die Inhalte fachlich und redaktionell geprüft, angepasst und freigegeben.

Wie wir mit KI-generierten Inhalten umgehen

Mit KI-Unterstützung erstellte Texte, Übersetzungen, Social-Media-Inhalte und automatisiert erzeugte Dokumente werden vor ihrer Verwendung fachlich geprüft und liegen in der vollen Verantwortung der jeweils zuständigen Personen. KI dient als unterstützendes Werkzeug für einzelne Arbeitsschritte und trifft keine Entscheidungen; Verantwortung und Freigabe verbleiben im fachlichen Bearbeitungsprozess.
Fragen zu unserem KI-Einsatz

Bei Fragen zum Einsatz künstlicher Intelligenz oder zur rechtlichen Bewertung von KI-Themen, wenden Sie sich gerne an info@kremer.legal.

Dieses Dokument wurde mithilfe von KI erstellt. Müssen wir nach Art. 50 KI-VO nicht transparent machen, machen wir aber trotzdem.