Autor: KREMER LEGAL
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KREMER RECHTSANWÄLTE sucht: Multitalent mit gesundem Menschenverstand und Verantwortungsbewusstsein (m/w/d)
Wir beraten unsere Mandanten hochspezialisiert, individuell und mit Begeisterung an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht. Startups, Unternehmen, kirchliche und gemeinnützige Einrichtungen sind unsere Mandanten. Konfliktvermeidung und praktische Lösungen sind unser Ziel. Wir wissen um den Wert unserer Arbeit und brauchen deshalb meistens kein RVG. Wir, das sind 11 Menschen (m/w/d), die ihre Arbeit schätzen…
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Auslegungssache: ‚Wann Datenverarbeitung erlaubt ist‘ mit Sascha Kremer
„Wir müssen den Datenschutz nicht lockern, wir müssen ihn nur anwenden.“ Datenschutz genießt in der Gesellschaft nicht den besten Ruf, obwohl er doch im Interesse der Bürger sein sollte. Dass das auch mit einer nicht immer sinnvollen Anwendung zu tun hat, war nur eines der Themen im Datenschutz-Podcast Auslegungssache, in dem Sascha Kremer kürzlich zum zweiten…
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Update: Recht im E-Commerce und Internet in neuer Auflage
Rechtsfragen rund um die Themen Internet und Social Media gibt es zahlreiche. Und die umfangreichen Änderungen durch den nationalen und europäischen Gesetzgeber erschweren es, den Überblick zu behalten. Eine Lösung hierfür bietet die 2. Auflage des Werks „Recht im E-Commerce und Internet“ von Prof. Dr. Jürgen Taeger und unserem Gründer Sascha Kremer. Beide Autoren sind…
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Achtung: Das Formularhandbuch Datenschutzrecht erscheint in neuer Auflage
Datenschutzrechtler und -interessierte (m/w/d) aufgepasst: das neue Formularhandbuch Datenschutzrecht von Koreng/ Lachenmann ist fast da. Die 3. Auflage des renommierten Formular- und Praxisleitfadens wird in den kommenden Wochen veröffentlicht. Ebenso wie die früheren Auflagen bietet das Handbuch einen verständlichen Einblick in die komplexen und vielfältigen Themen des Datenschutzes. Zusammen mit zahlreichen anderen Experten hat auch…
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Nach dem Brexit: Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien veröffentlicht
Der Austritt Großbritanniens aus der EU bedeutete auch das Ende der Bindung an die DSGVO. Datenübermittlungen nach Großbritannien sind nun Übermittlungen in ein Drittland. Welche Vorkehrungen hier zum Schutz von personenbezogenen Daten getroffen werden müssen, war lange unsicher, in der Übergangsphase griffen zunächst wegen der völkerrechtlichen Vereinbarungen der EU mit Großbritannien noch die alten Regelungen.…