Autor: Noha Klose
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Mitbestimmung bei Hinweisgeberstelle: Externe Auslagerung schützt nicht vor Betriebsratsbeteiligung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat entschieden (Beschluss vom 08.07.2025 – 2 TaBV 16/24): Auch wenn ein Unternehmen eine Hinweisgeberstelle an eine externe Kanzlei auslagert, muss der Betriebsrat mitbestimmen. Unternehmen dürfen die Mitbestimmung nicht durch Auslagerung umgehen. Was ist das Problem? Viele Unternehmen lagern ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an externe Dienstleister aus. Das spart…