Autor: KREMER LEGAL
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Urlaubsansprüche und der EuGH – Die Hinweispflicht
Das Urlaubsrecht ist in Bewegung. Aus Luxemburg kommen eine Reihe von Entscheidungen, deren Kenntnis für die Praxis wichtig ist, um sich vor hohen Urlaubsabgeltungsansprüchen schützen zu können. In diesem *Artikel widmen wir uns der Hinweispflicht. Ende 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Verfall, bzw. die Übertragbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs. Bisher regelte § 7…
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Geheimnisschutz und Datenschutz
Nachdem die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 bereits im Juni 2018 verstrichen ist, ist das die Richtlinie umsetzende Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen am 26.04.19 in Kraft getreten. Was das für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen bedeutet, hat Rechtsanwalt Per Kristian Stöcker unter dem Gesichtspunkt…
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LAG: Mitarbeiter haben Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber
Beschäftigten steht neben ihrem Recht, auf Antrag Einsicht in ihre Personalakte zu erhalten, zusätzlich ein selbstständiger, datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch zu, der seine Grundlage in Art. 15 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) findet. Mit Urteil vom 20.12.18 wurde einem Arbeitnehmer nun erstmalig dieser Auskunftsanspruch durch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zugesprochen. Mit den Hintergründen zu dieser Entscheidung befasst sich unser…
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Urheberrechtsreform und der umstrittene „Uploadfilter“ – Fachanwältin Linda Thiel nimmt Stellung
Linda Thiel hat als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in einem Interview mit der shopware AG am 03.04.2019 Stellung genommen zu der neuen Urheberrechtsreform, der das Europaparlament am 26.03.2019 zugestimmt hat. Im Interview erklärt Linda Thiel die wichtigsten Details zu Artikel 13, Upload-Filter & Co. und deren Auswirkungen auf Betreiber von Onlineshops und Marktplätzen. Hintergrund der…
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Neue Regeln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Worauf ist im Arbeitsrecht zu achten?
Der versehentliche Verlust oder sogar der Verrat von Geschäftsgeheimnissen durch Beschäftigte ist eine reale Gefahr. Ein fehlender Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse gegenüber Ihren Beschäftigten führt dazu, dass im Konfliktfall vertraulichen Interna die Geheimnisqualität nicht zuerkannt wird und Ihnen der gesetzliche Schutz versagt wird. Reagieren Sie deshalb auf das bevorstehende neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) und gestalten Sie Ihren…