Kategorie: Arbeitsrecht
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HR Analytics – Segen oder Fluch?
Analyse-Tools, die auf E-Mails, Kontakte und Kalender von Mitarbeitern im Unternehmen zugreifen, werden immer häufiger. Dadurch sollen die Arbeitsabläufe und die Zufriedenheit der Arbeiter optimiert werden. Solche Möglichkeiten bringen viele Vorteile mit sich. Dass es aber auch Pflichten für das Unternehmen begründet, welche das sind und wie Datenschutzverstöße zu vermeiden sind, erklären Jana Schminder (Support…
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Rechtskonforme Kontrolle von Beschäftigten?
Wie kann ich Leistung und Verhalten meines Arbeitnehmers kontrollieren? Wie kann ich den Zugang meiner Arbeitnehmer zu bestimmten Daten überwachen? Wie kann ich garantieren, dass meine Arbeitnehmer auch den vertraulichen Umgang mit Daten wahren? Diese und ähnliche Fragen stellen sich Arbeitgeber im Zusammenhang mit Zutritts- und Kontrollrechten gegenüber ihren Beschäftigten. Zwingend zu beachten sind bei…
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Gamification – Innovation vs. Beschäftigtendatenschutz
Das Prinzip der „Gamification“, also der Motivationssteigerung durch Einsatz spieltypischer Elemente beispielsweise im Arbeitskontext, kommt aus dem Bereich der Werbung. Ziel ist ein spielerischer Wettbewerb der Beschäftigten untereinander, um das Sammeln von Punkten und Erhalten von Prämien. Es besteht jedoch das Risiko, dass dabei unbedacht personenbezogene Daten an den Arbeitgeber preisgegeben werden. Wie muss der…
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LAG Berlin: Weiterleitung betrieblicher E-Mails an Privataccount als Kündigungsgrund
Die Weiterleitung betrieblicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin) mit Urteil vom 16.5.2017 (Az.: 7 Sa 38/17) entschieden.
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ArbG Heilbronn: Kundenfeedbackfunktion keine mitbestimmungspflichtige Überwachung
Das Arbeitsgericht (ArbG) Heilbronn hat mit Beschluss vom 8.6.2017 (Az. 8 BV 6/16) entschieden, dass eine App mit einer Kundenfeedbackfunktion keine technische Einrichtung zur Überwachung von Arbeitnehmern ist. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG besteht damit bei der Einführung einer solchen App nicht.

