Autor: Dante Browder
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Verbot automatisierter Entscheidungen und Art. 22 DSGVO – Was das VG Bremen entschieden hat und warum das auch die Privatwirtschaft betrifft
Was regelt Art. 22 DSGVO überhaupt? Mit Art. 22 DSGVO wird die betroffene Person vor ausschließlich automatisierten Entscheidungen – einschließlich Profiling – geschützt, die für sie rechtliche Wirkung entfalten oder in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigend sind. Der Zweck der Norm liegt im Schutz vor Entscheidungen ohne menschliches Zutun, die für die betroffene Person nachteilige Folgen…
