Autor: Alexander Später
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Durchsetzung der DSGVO im Beschwerdeverfahren: Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln (VO 2025/2518)
Verletzen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter Vorschriften der DSGVO, können betroffene Personen eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde einreichen. Betrifft eine Beschwerde grenzüberschreitende Datenverarbeitungen gem. Art. 4 Nr. 23 DSGVO, müssen sich mehrere mitgliedstaatliche Aufsichtsbehörden abstimmen und zu einer einheitlichen Entscheidung kommen. Sie teilen sich in eine zuständige „federführende Aufsichtsbehörde“ und die „betroffenen Aufsichtsbehörde(n)“ auf. Die Abstimmung der…
