Juristische Schriftsätze erfordern sowohl präzise Formulierungen als auch argumentative Überzeugungskraft. Eine fundierte rechtliche Recherche bildet dabei die unverzichtbare Grundlage jeder erfolgreichen Interessenvertretung.
Gleichzeitig stehen Jurist: innen zunehmend unter dem Druck, qualitativ hochwertige Arbeit innerhalb kürzester Zeit zu erbringen. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im juristischen Arbeitsalltag immer mehr an Bedeutung. Mit dem Einsatz von KI kann die Erstellung juristischer Schriftsätze effizienter gestaltet werden, da die KI Anwälte bei der Aufbereitung von Informationen unterstützend begleitet. Auf der anderen Seite sind jedoch die Risiken der KI-Nutzung zu berücksichtigen. Denn KI-generierte Inhalte sind nicht selten fehlerhaft oder unvollständig. Eine unkritische Übernahme KI-generierter Texte kann zu unzutreffenden rechtlichen Bewertungen, widersprüchlichen Argumentationen oder schlichtweg falschen Ausführungen aufgrund von der KI halluzinierter Quellen führen.
Sorgfalt bleibt unverzichtbar
Das zeigte sich auch in einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 20.11.2025 – 17 WF 144/25), in der es um ein Eilverfahren in Bezug auf die Übertragung der elterlichen Sorge ging. Die von der Mutter beauftragte Anwältin hatte gegen das vom Amtsgericht abgewiesene Eilverfahren Beschwerde eingelegt und sich auf verschiedene Urteile bezogen. Im Rahmen seiner Prüfung stellte das Kammergericht jedoch fest, dass die zitierten Entscheidungen gar nicht existierten. Die Ablehnung des Verfahrens erfolgte daher unter dem Hinweis, dass die Verfahrensbevollmächtigte mehrere Rechtsprechungszitate verwendet hatte, die offenbar die Ergebnisse einer „fantasierenden KI“ waren.
Das Gericht wies mit Verweis auf § 43 BRAO darauf hin, dass Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim Einsatz von KI aufgrund ihres Mandatsverhältnisses und ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege dazu verpflichtet seien, ihre Schriftsätze und die in ihnen enthaltene Rechtsprechung zu prüfen. Damit verdeutlicht die Entscheidung die erheblichen Risiken, die eine ungeprüfte Übernahme KI-generierter Inhalte für Rechtsanwält:innen und deren Mandant:innen mit sich bringt. Dabei wären die Risiken hier leicht durch eine Überprüfung der Quellen vermeidbar gewesen.
Hinweise zur Nutzung von KI in der Anwaltschaft
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlichte im Juni 2025 eine Stellungnahme zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Aufbauend auf einem bereits zuvor veröffentlichten Leitfaden der BRAK soll die Stellungnahme Anwälten eine praxisnahe Orientierung für den verantwortungsvollen Einsatz von KI bieten. Im Mittelpunkt stehen insbesondere berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Anforderungen, wie etwa die Pflicht zur sorgfältigen Berufsausübung.
Wie kann KREMER LEGAL Unternehmen in diesem Aspekt unterstützen:
KREMER LEGAL unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Einführung und Nutzung von KI-Systemen im Arbeitsalltag. Dabei beraten wir insbesondere zu datenschutzrechtlichen, regulatorischen und haftungsrechtlichen Fragestellungen sowie zur Entwicklung interner Vorgaben für den Umgang mit KI-gestützten Anwendungen.
KL | Beitrag von Anastasia Löffler

